Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Erich Reinhardt Consulting, Ölbergstraße 21, 67435 Neustadt/Weinstraße

1. Allgemeines

Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Vertragspartner. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen seitens des Vertragspartners als vereinbart. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung. AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil in ihrer jeweiligen Fassung.

2. Angebote, Lieferzeit

Unsere Angebote sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Unsere Muster und sonstigen Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Die Angabe von Lieferterminen folgt unverbindlich, solange wir sie nicht ausdrücklich schriftlich nach Auftragseingang bestätigt haben. Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Listenpreis bzw. Tagespreis zzgl. Der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Lieferung, Gefahrenübergang

a) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Lässt sich die vom Vertragspartner genannte Bestellmenge nicht zu den üblichen Verpackungseinheiten ausliefern, so sind wir berechtigt, von der Bestellmenge abzuweichen. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind im Rahmen der geltenden Regelung zulässig. Lieferungen auch frachtfreie erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners. Nicht angenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Die Liefermenge wird verbindlich durch Unterschrift des Vertragspartners oder einer von ihm beauftragten Person unter dem Lieferschein festgestellt. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt und bzw. dem Frachtführer angezeigt werden, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 3 Tagen schriftlich nach Warenerhalt. Danach sind Beanstandungen ausgeschlossen. Übernahme der Ware durch Spediteure gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

b) Bei Verkauf der Software handelt es sich um Standardsoftware. Die Software schützen die §§ 69 a ff Urhebergesetz (UrhG). Wir Übertragen dem Vertragspartner keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die Nutzungen des Softwarepaketes auf einer EDV-Anlage hinaus gehen. Jede über die Erlaubnisse der §§ 69 a ff UrhG hinausgehende Art der Programmiertätigkeit, wie z.B. die weitere Datentechnische Anpassung des Computerprogramms an die Gebrauchszwecke des Vertragspartners sowie die Weiterentwicklung der Software erfolgt ausschließlich durch den Hersteller der Software. Verkauft der Vertragspartner die Software an Dritte weiter, löscht er die verkauften Computerprogramme auf seiner Hardware. Er vernichtet jede unerlaubte Sicherungskopie. Nur originalverschlossene unbeschädigte Softwarepakete können zurückgenommen werden.

4. Lieferbedingungen

Von uns nicht zu vertretende Umstände oder höhere Gewalt, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Lieferpflicht. Das gilt insbesondere bei staatlichen Eingriffen, ferner dann, wenn unsere Lieferanten von der Lieferpflicht ganz oder teilweise entbunden sind oder wenn die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern. Daneben sind wir berechtigt, vom Vertrag sofort oder später ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Vertragspartner kann dann zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung hin nicht klären können, ob wir binnen angemessener Frist liefern können. Darüber hinaus sind wir von unseren Lieferverpflichtungen befreit.

5. Gewährleistungen

Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf Mängel zu untersuchen, wenn sich ein Mangel zeigt uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige und wird die Ware von ihm in Gebrauch genommen oder veräußert, können wir für evtl. auftretende Folgeschäden auch an Dritte nicht haftbar gemacht werden. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder anderem Vertrag. Wir sind berechtigt, den beanstandeten Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sind erst gegeben, wenn binnen 14 Kalendertagen ab Eingang der Mängelanzeige und der beanstandeten Ware im Originalkarton bei uns, von dem Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kein Gebrauch gemacht wird. Sollte die Beanstandung grundlos sein oder auf einen Bedienungsfehler beruhen, behalten wir uns vor, den Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen. Verschleißteile, wie Farbpatronen, etc. sowie Gebrauchtteile, die nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners geliefert werden, sind von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Für Daten oder Software, die sich auf Datenträgern befinden, wird keine Gewährleistung während Reparaturarbeiten übernommen, der Vertragspartner hat für eine Datensicherung selbst Sorge zu tragen. Der Mängelanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren. Unsere Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei. Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten auch für Falschlieferungen. Die Gewährleistung erlischt, falls unsachgemäße Eingriffe vorgenommen wurden, oder die Betriebsanleitung nicht beachtet wird.

6. Herstellergarantie

Unberührt von den o.g. Gewährleistungsverpflichtungen dieser AGB richten sich, soweit vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber den Kunden gewährt wird, Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser kann nur der jeweilige Hersteller in Anspruch genommen werden.

7. Versand, Versandkosten

Den Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Vertragspartners. Wenn nicht ausdrücklich gefordert, bestimmen wir als Beauftragte Versandart und -weg. Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Porto und Verpackungskosten nach unserer aktuellen Preisliste. Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht etc.) gehen über diesen Pauschalbetrag hinaus zu dessen Lasten. Versicherungen decken wir nur auf Weisung und Kosten des Vertragspartners.

8. Abnahme

Kommt der Vertragspartner mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.

9. Haftungsmaßstab, Haftungsumfang

Bei der Verletzung vertraglicher Pflichten haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei Verzug oder Unmöglichkeit schulden wir nur Ersatz der Mehraufwendungen für einen Deckungskauf. In keinem Fall haften wir für den Ersatz mittelbarer Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Warenwert beschränkt. Ebenso ausgeschlossen ist die Gewährleistung für die Tauglichkeit und Fehlerfreiheit der von uns vertriebenen Software. Für Shareware gilt: Gewährleistungsansprüche sind auf den Austausch defekter Speichermedien beschränkt. Für kommerzielle Software/Vollversionen gilt: Gewährleistungsansprüche sind auf den Austausch defekter Speichermedien beschränkt. Da wir nur als Vertreiber fungieren, muss sich der Vertragspartner bei Beanstandungen an den Programmen selbst direkt an den Lizenzgeber/Programmautor wenden.

10. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar netto Kasse ohne Abzug von Skonto sofort nach erhalt der Ware. Wechsel und Schecks sind keine Barzahlung, sie werden, wenn wir ihre Hergabe einräumen, nur vorbehaltlich gegen Vergütung aller Spesen zahlungshalber entgegen genommen. Zur Annahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den Betrag verfügen können. Gegenforderungen berechtigen den Vertragspartner nun dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nun wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

11. Zahlungsverzug, Bonitätszweifel

Bei Zahlungsverzug, der ohne Mahnung eintritt, können wir Verzugszinsen in Höhe von banküblichen Sätzen berechnen und unseren weiteren Schaden geltend machen, z.B. in Form eines Kreditzuschlages. Alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen werden hinfällig. Ferner können wir weitere Lieferungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse sowie bei verschulden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen Die vorausgenannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn hinsichtlich des Vertragspartners, seiner Gesellschafter oder den Unternehmen seines Bereiches Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten, so können wir sofortige Barzahlung verlangen.

12. Abtretung der Forderungen

Wir sind berechtigt, unsere Forderungen an Dritte (z.9. Inkasso, Kreditreform usw.) abzutreten.

13. Eigentumsvorbehalt, Sicherungen

a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen unser Eigentum. Be- und Verarbeitung erfolgen stets für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Be- und Verarbeitens nach § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Vertragspartner, soweit wir nicht ohne ihn Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu den der anderen Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie für uns. Verpfändung oder Sicherungsübereignung unseres Eigentums, Miteigentums sind untersagt.

b) Der Vertragspartner ist solange er Händler ist, befugt unser Eigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern; diese Befugnis erlischt, wenn sich der Vertragspartner in Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderungen vereinbart.

c) Wir können unsere Ware auf Kosten des Vertragspartners gesondert lagern, kennzeichnen oder abholen sowie jegliche Verfügung über die Ware verbieten. Sofern wir die Ware aufgrund Eigentumsvorbehalts zurücknehmen, liegt darin kein Rücktritt vom Vertrag und der Käufer ist zur Rückgabe auf seine kosten verpflichtet,' er haftet für Minderwert, unsere Rücknahmekosten und entgangenen Gewinn. Er verzichtet auf Ansprüche auf Besitz.

14. Schadensersatz wegen Nichterfüllung

Wir sind berechtigt, wegen Nichtabnahme unserer Lieferungen oder Leistungen durch den Vertragspartner pauschal 20% der Auftragssumme von diesem als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, soweit wir einen höheren Schaden nicht beweisen können. Dem Vertragspartner bleibt vorbehalten, uns wiederum einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

15. Datensicherung

Der Vertragspartner ist zur Sicherung seiner Daten auf externe Datenträger verpflichtet.

16. Datenschutz

Gemäß § 33 BDSG machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet, gespeichert und zur Abwicklung des Vertrages verwendet werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Bei einem Antrag auf Bonitätsprüfung stimmt der Vertragspartner einer Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an unsere Kreditversicherer ausdrücklich zu.

17. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unten Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts Sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, sind die für den Sitz von Erich Reinhardt Consulting örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Wir können Klagen gegen den Käufer auch nach dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben. sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Erfüllungsort für alle Leistungen Neustadt an der Weinstraße. Erich Reinhardt Consulting hat seinen Sitz in Neustadt an der Weinstraße.

18. Sonstige Bestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Alle Erklärungen von Erich Reinhardt Consulting können auf elektronischem Weg an den Käufer gerichtet werden. sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der AGB oder des Vertrages nicht.

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